Berufsfachschule
Die Berufsfachschulen im Berufsfeld Sozial- und Gesundheitswesen vermitteln eine berufliche Qualifikation und einen höheren allgemeinbildenden Abschluss, z.T. auch eine Zusatzqualifikation als Einstieg in das lebenslange Lernen. Die berufliche Praxis wird in Praktika (Tagespraktika, Blockpraktika) erworben.
Schüler/innen, die den Hauptschulabschluss erworben haben und im Berufskolleg eine Berufsausbildung mit staatlicher Prüfung anstreben, wählen zwischen den Bildungsgängen
Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/ Staatlich geprüfter Kinderpfleger (KI) und Staatlich geprüfte Sozialhelferin/ Staatlich geprüfter Sozialhelfer (SOZ)
Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/ Staatlich geprüfter Kinderpfleger (KI) arbeiten ausschließlich mit Kindern.
Praktikum: Während der Ausbildung zur / zum „Staatlich geprüften Kinderpfleger/in“ finden die Praktika zum größten Teil in den Tageseinrichtungen für Kinder statt.
In der Unterstufe wird ein dreiwöchiges Informationspraktikum in einer Tageseinrichtung absolviert sowie ein fünfwöchiges Blockpraktikum. In der Oberstufe findet ein fünfwöchiges Blockpraktikum in einer Tageseinrichtung statt und ein dreiwöchiges Praktikum in einer Tagespflegestelle.
Während der Praktika werden die Schüler/innen von Lehrer/innen besucht und erhalten für den Umgang und die Arbeit mit den Kindern eine Note.
Im Bildungsgang Staatlich geprüfte Sozialhelferin/ Staatlich geprüfter Sozialhelfer (SOZ)
lernen die Schülerinnen, Menschen in besonderen/ schwierigen Lebenslagen zu helfen.
4 Blockpraktika à 4 Wochen in 4 Halbjahren
1. Hbj. Kinder
2. Hbj. alte Menschen
3. Hbj. kranke Menschen
4. Hbj. behinderte Menschen
anschließend Berufstätigkeit oder Besuch einer Fachschule.
Schülerinnen, die den Hauptschulabschluss erworben haben, und eine berufliche Grundbildung anstreben, um anschließend an den Besuch des BK eine Berufsausbildung aufzunehmen, z.B. Krankenschwester/ Krankenpfleger, können die Berufsfachschule Sozial- und Gesundheitswesen - Berufliche Grundbildung und Fachoberschulreife besuchen.
Tagespraktikum in Haushalten, Tätigkeitsbereich Betreuung
und
2 Blockpraktika
Unterstufe: in Einrichtungen und Betrieben im Bereich Umwelt und Ökologie
Oberstufe: in Einrichtungen und Betrieben im Bereich Pflege
Eine Zusatzqualifikation „Pflegehilfsdienst“ ist Einstieg in das lebenslange Lernen und erhöht die Chancen auf Ausbildung und Beschäftigung.
Anschließend Berufsausbildung oder Beschäftigung oder Fachschule oder ….
Alle 3 Bildungsgänge vermitteln
• die Fachoberschulreife (weiter geht es in der HBF zur Fachhochschulreife)
• bei bestimmten Noten auch mit Qualifikationsvermerk zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (weiter geht es in der ERZ/AHR und SPO/AHR zur Allgemeinen Hochschulreife).
Schüler/innen, die den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife schon besitzen, können in den
Berufsfachschulen des Sozial- und Gesundheitswesens nach einem Jahr berufliche Kenntnisse (GES) und nach 2 Jahren erweiterte berufliche Kenntnisse (HBF) und den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben.
1 Blockpraktikum in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens ist obligatorisch.