Berufsgrundschule

Berufsgrundschule

Berufsgrundschule (BGJ)

Grundsätzlich gelten für das Berufsgrundschuljahr folgende Bestimmungen:

Ausbildungsziele / Abschlüsse:

• Das BGJ vermittelt eine berufliche Grundbildung im jeweiligen Berufsfeld.
• Mit dem erfolgreichen Abschluss des BGJ ist die Berufsschulpflicht erfüllt, sofern kein Ausbildungsverhältnis begonnen wird.
• Das BGJ führt je nach Leistungen und persönlichen Voraussetzungen zu einem dem Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - gleichwertigen Abschluss
oder
zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).

 

Das Berufskolleg Königstraße bietet den Bildungsgang des Berufsgrundschuljahres für fünf verschiedene Berufsfelder an:

Körperpflege (BGJ-K), Textiltechnik und Bekleidung (BGJ-B), Gastgewerbe (BGJ-HG), Gesundheitswesen (BGJ-G) sowie Ernährung und Hauswirtschaft (BGJ-HN).