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Berufsgrundschuljahr Körperpflege (Friseurin/Friseur)

Berufsgrundschuljahr im Berufsfeld Körperpflege (Friseurin/Friseur)

Berufliche Grundbildung
Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)


Aufnahmevoraussetzungen:

• Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
• Hauptschulabschluss oder ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss
oder
Abschluss des Berufsorientierungsjahres



Dauer der Ausbildung:
1 Jahr


Ausbildungsziele / Abschlüsse:

• Berufliche Grundbildung im Berufsfeld Körperpflege
• Mit dem erfolgreichen Abschluss des Berufsgrundschuljahres ist die Berufsschulpflicht erfüllt, sofern kein Berufsausbildungsverhältnis begonnen wird.
• Das Berufsgrundschuljahr führt - je nach persönlichen Voraussetzungen - zu einem
dem Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - gleichwertigen
Abschluss oder zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).


Unterrichtsfächer:


Berufsübergreifender Lernbereich:


Deutsch / Kommunikation
Politik / Gesellschaftslehre
Religionslehre
Sport / Gesundheitsförderung


Berufsbezogener Lernbereich:


Englisch
Mathematik
Wirtschafts- und Betriebslehre
Technologie
Gestaltungslehre
Beratung und Verkauf
Haarpflege
Haarformung
Hautpflege


Weiterbildungsmöglichkeit:

• Aufnahme einer Berufsausbildung
• Besuch der Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen