Berufsgrundschuljahr Körperpflege (Friseurin/Friseur)
Berufsgrundschuljahr im Berufsfeld Körperpflege (Friseurin/Friseur)
→ Berufliche Grundbildung
→ Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
Aufnahmevoraussetzungen:
• Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
• Hauptschulabschluss oder ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss
oder
Abschluss des Berufsorientierungsjahres
Dauer der Ausbildung: 1 Jahr
Ausbildungsziele / Abschlüsse:
• Berufliche Grundbildung im Berufsfeld Körperpflege
• Mit dem erfolgreichen Abschluss des Berufsgrundschuljahres ist die Berufsschulpflicht erfüllt, sofern kein Berufsausbildungsverhältnis begonnen wird.
• Das Berufsgrundschuljahr führt - je nach persönlichen Voraussetzungen - zu einem
dem Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - gleichwertigen
Abschluss oder zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).
Unterrichtsfächer:
Berufsübergreifender Lernbereich:
Deutsch / Kommunikation
Politik / Gesellschaftslehre
Religionslehre
Sport / Gesundheitsförderung
Berufsbezogener Lernbereich:
Englisch
Mathematik
Wirtschafts- und Betriebslehre
Technologie
Gestaltungslehre
Beratung und Verkauf
Haarpflege
Haarformung
Hautpflege
Weiterbildungsmöglichkeit:
• Aufnahme einer Berufsausbildung
• Besuch der Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen